










Grundlage jeder Planung sind die Rahmenbedingungen, die sich aus Standort, Nutzung sowie den gesetzlichen Bestimmungen ergeben (z. B. Energieeinsparverordnung, Arbeitsstättenverordnung).
Am Beginn eines fruchtbaren Planungsprozesses stehen Festlegung und verbindliche Vereinbarung von Zielen sowie die Kontrollmechanismen zur Einhaltung dieser Vereinbarungen. Nur auf der Grundlage verbindlicher Zielvorgaben können Bauherren/ Investoren und Planer das für die konkrete Bauaufgabe optimale Ergebnis erzielen.
Die angestrebten Ziele müssen durch möglichst konkrete Zielgrößen definiert werden. Moderne Planungswerkzeuge ermöglichen eine genaue Vorhersage über die Auswirkungen von Planungsentscheidungen. Nur wenn man weiß, was man erreichen will, kann man zielbestimmende Vereinbarungen treffen.
Wurde bei Festlegung der Zielvorgaben vereinbart, dass überhöhte Innentemperaturen an bestimmten Tagen überschritten werden dürfen, dann reichen „passive“ Maßnahmen aus.
Soll aber das Gebäude ganzjährig, also auch an besonders heißen Tagen eine Temperatur von z. B. 27°C nicht überschreiten, ist eine mechanische Kühlung unverzichtbar. Dabei gilt: mechanische Kühlung bewirkt einen erheblich steigenden Energiebedarf (ca. 25 %) sowie finanziellen Mehraufwand.